Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 6. Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die Skylink Lab (nachfolgend "Auftragnehmer") im Bereich der Gestaltung, Bepflanzung und Pflege von Innengärten erbringt. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich unterschieden wird.
A. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle zwischen Skylink Lab und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge über Planungs-, Gestaltungs-, Bepflanzungs- und Pflegeleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses innerhalb der im Angebot genannten Annahmefrist schriftlich oder per E-Mail annimmt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
B. Leistungsumfang und Leistungsausschlüsse
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Raumanalyse und Lichtmessung, der Konzeptentwicklung für Innenbegrünung, der Beschaffung und Aufstellung von Pflanzen und Pflanzgefäßen sowie des Einbaus von Tropfbewässerungssystemen. Alle Leistungen sind im jeweiligen Angebot konkret beschrieben.
Ausdrücklich nicht vom Leistungsumfang umfasst sind bauliche Veränderungen jeder Art. Dazu zählen insbesondere das Verlegen von Leitungen in Wände oder Böden, das Setzen von Dübeln oder Ankern in tragende Bauteile sowie Eingriffe in die Gebäudestruktur. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass alle von ihm eingebrachten Konstruktionen und Installationen rückstandsfrei entfernbar sind.
C. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen die Leistungen erbracht werden sollen. Dazu gehört auch die Bereitstellung eines geeigneten Lagerortes für Materialien während der Montage sowie die Sicherstellung, dass die betroffenen Bereiche zugänglich und von Hindernissen freigehalten sind.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besondere Eigenschaften der Räumlichkeiten zu informieren, die für die Planung und Ausführung der Leistungen relevant sein können. Hierzu zählen insbesondere statische Einschränkungen bei Böden, besondere Anforderungen des Vermieters oder Eigentümers sowie bekannte Schäden an der Bausubstanz.
D. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten für Begehungen und Montagen im Einzugsgebiet München und Umgebung sind, soweit nicht anders angegeben, im Angebotspreis enthalten.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten mit einem Auftragswert ab 2.000 Euro netto ist eine Anzahlung von 40% des Auftragswertes bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag wird nach Abschluss der Arbeiten und Abnahme durch den Auftraggeber in Rechnung gestellt.
E. Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für das dauerhafte Gedeihen von Pflanzen. Pflanzen sind lebende Organismen, deren Entwicklung von zahlreichen Faktoren abhängt, die der Auftragnehmer nicht vollständig kontrollieren kann. Dazu gehören insbesondere Veränderungen der Lichtverhältnisse, der Raumtemperatur und der Luftfeuchtigkeit nach Projektabschluss sowie Pflegefehler durch den Auftraggeber oder Dritte.
Die Gewährleistung für die handwerkliche Ausführung der Installationsarbeiten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts gemäß §§ 634 ff. BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Werkleistung.
F. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung der Bewässerungsanlage durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern er den Auftraggeber ordnungsgemäß in die Bedienung eingewiesen hat.
G. Pflegeservice
Der monatliche Pflegeservice wird auf Basis eines separaten Servicevertrags erbracht. Der Servicevertrag hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Leistungsmonats schriftlich gekündigt wird. Der Pflegeservice umfasst einen monatlichen Besuch mit den im Servicevertrag vereinbarten Leistungen.
H. Schlussbestimmungen
Auf diese AGB und alle darauf beruhenden Verträge findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Unternehmern ist München. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.